WAS UNTERNEHMER ZUR E-RECHNUNG WISSEN SOLLTEN
Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen tritt stufenweise in Kraft: Ab dem 01.01.2027 gilt sie für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab dem 01.01.2028 dann für alle inländischen Unternehmen.
IST EINE VORWEGGENOMMENE SCHENKUNG EIN VERÄUSSERUNGSGESCHÄFT?
Wie heißt es so schön: Man soll lieber mit warmen Händen als mit kalten geben. Mit anderen Worten sollte man noch vor dem Tod einen Teil seines Vermögens übertragen. Dabei muss natürlich die Erbschaftsteuer beachtet werden.
ABSCHLAGSZAHLUNGEN SIND OHNE RECHNUNG NICHT ABSETZBAR
Private Haushalte dürfen Handwerkerlöhne mit 20 % von der Einkommensteuer abziehen. Das Finanzamt erkennt Lohn-kosten bis 6.000 € pro Jahr an, die maximale Steuerersparnis beträgt also 1.200 €.
VIERTES BÜROKRATIEENTLASTUNGSGESETZ: UMSATZSTEUERLICHE NEUERUNGEN AB 2025
Das am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) verfolgt das Ziel, Bürger, Unternehmen und Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten.
DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG: ZWEITWOHNUNGSSTEUER ABSETZBAR
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Zweitwohnungen, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Zur Kasse gebeten werden sowohl Eigentümer als auch Mieter, die neben ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung (melderechtlich: Nebenwohnung) in der steuererhebenden Kommune unterhalten.
ÜBERPRÜFUNG DES EINKOMMENSTEUERBESCHEIDS LOHNT SICH
Immer mehr Steuerzahler legen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und haben damit Erfolg. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums gingen 2023 fast 10 Mio. Einsprüche bei den Finanzämtern (FA) ein.