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WAS UNTERNEHMER ZUR E-RECHNUNG WISSEN SOLLTEN

Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen tritt stufenweise in Kraft: Ab dem 01.01.2027 gilt sie für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab dem 01.01.2028 dann für alle inländischen Unternehmen.

DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG: ZWEITWOHNUNGSSTEUER ABSETZBAR

Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Zweitwohnungen, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Zur Kasse gebeten werden sowohl Eigentümer als auch Mieter, die neben ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung (melderechtlich: Nebenwohnung) in der steuererhebenden Kommune unterhalten.

ÜBERPRÜFUNG DES EINKOMMENSTEUERBESCHEIDS LOHNT SICH

Immer mehr Steuerzahler legen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und haben damit Erfolg. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums gingen 2023 fast 10 Mio. Einsprüche bei den Finanzämtern (FA) ein.