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UNTERHALTSZAHLUNGEN: BEI BARZAHLUNG GEHT DIE ABSETZBARKEIT VERLOREN

Wer anderen Personen Unterhalt zahlt, kann die Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer absetzen. Seit 2025 gilt aber ein Barzahlungsverbot – Unterhaltsbeträge müssen zur steuerlichen Anerkennung seitdem per Überweisung auf das Konto des
Unterhaltsempfängers geleistet werden.

GEBÄUDEABSCHREIBUNG: NEUES VOM BMF ZUR KAUFPREISAUFTEILUNG

Nach dem Kauf eines Mietobjekts sind Vermieter naturgemäß daran interessiert, dass das Finanzamt (FA) einen möglichst hohen Teil des Kaufpreises dem Gebäude zuordnet, denn nur dieser Kostenteil fließt in die Bemessungsgrundlage zur Gebäudeabschreibung ein.

WAS UNTERNEHMER ZUR E-RECHNUNG WISSEN SOLLTEN

Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen tritt stufenweise in Kraft: Ab dem 01.01.2027 gilt sie für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab dem 01.01.2028 dann für alle inländischen Unternehmen.