UMSATZSTEUERLICHE EINORDNUNG: ONLINE-VERANSTALTUNGSDIENSTLEISTUNGEN
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen sowie weiteren Online-Dienstleistungsangeboten geäußert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.