WAS UNTERNEHMER ZUR E-RECHNUNG WISSEN SOLLTEN
Ab Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen tritt stufenweise in Kraft: Ab dem 01.01.2027 gilt sie für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € und ab dem 01.01.2028 dann für alle inländischen Unternehmen.