Offenlegung von Jahresabschlüssen / Erleichterungen für Unternehmen

Anlässlich der Corona-Krise hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) mehrere entlastende Maßnahmen zugunsten derjenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bisher nicht fristgerecht einreichen bzw. offenlegen konnten. Die Erleichterungen können der beigefügten Pressemitteilung entnommen werden.

Anhang
bundesjustizamt.de_DE_Presse_Erleichterungen

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