Maßnahmenpaket des BMF und BMWi

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus vorgelegt. Die Detailinformationen sind derzeit noch nicht vollumfänglich zugänglich. Im Allgemeinen wird auf folgende Hilfen hingewiesen:

Steuerliche Liquiditätshilfen

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, sollen die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung kurzfristig vereinfacht werden. Es soll den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden.

Über folgende Inhalte findet derzeit eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern statt:

  1. Die Gewährung von Stundungen soll erleichtert werden. Die Finanzverwaltung soll angewiesen werden, keine strengen Anforderungen an die Stundungsanträge zu stellen. Damit soll der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinaus geschoben werden, um die Liquidität der Steuerpflichtigen bzw. Unternehmen aufrecht zu erhalten.
  2. Steuervorauszahlungen sollen leichter angepasst werden können. Sobald offensichtlich ist, dass die Einkünfte eines Steuerpflichtigen im laufenden Jahr geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und kurzfristig durch die Finanzverwaltung herabgesetzt.Hinweis: Es ist auch möglich, die fällig gewordene Einkommenssteuervorauszahlung für das erste Quartal 2020 auf Antrag nachträglich herabzusetzen. So kann möglicherweise im Einzelfall Liquidität freigesetzt werden.
  3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Säumniszuschläge soll bis zum 31.12.2020 verzichtet werden, wenn der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

„Milliarden-Schutzschild“ für Betriebe und Unternehmen

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird die Bundesregierung die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in die Lage versetzen, ihre bestehenden Darlehensprogramme aufzustocken. Der Bundeshaushalt wird hierfür Mittel in Höhe von zunächst 460 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Dieser Rahmen kann nach den Ausführungen der Bundesregierung – sofern erforderlich – auch nochmals erhöht werden.

Diese Sonderprogramme werden derzeit bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die EU-Finanzminister werden sich gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass auch die EU-Kommission das notwendige Maß an Flexibilität zeigt (Beihilfeproblematik).

Wenn Unternehmen aufgrund des Coronavirus Liquiditätsengpässe überbrücken müssen, sollten diese unverzüglich Kontakt mit ihrer Hausbank bzw. Sparkasse aufnehmen, um möglicherweise die von der KfW bereitgestellten Mittel beanspruchen zu können. Auf der Homepage der KfW (www.kfw.de) sind bereits Informationen über die „KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen“ veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, das Unternehmen, die auch Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, sich an die jeweiligen Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden haben.

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