Einreisestopp für Erntehelfer

Das Bundesinnenministerium hat heute ein Einreiseverbot für Saisonarbeitnehmer angeordnet.

Ab 25.03.2020, 17:00 Uhr, wird den Saisonarbeitnehmern im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen die Einreise verweigert. Diese Regelung gilt für die Einreise aus Drittstaaten, aus Großbritannien, für EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien, die nicht alle Schengen-Regeln vollumfänglich anwenden, sowie für Staaten wie Polen oder Österreich.

Der Deutsche Bauernverband hat mit der beigefügten Pressemitteilung hierzu Stellung genommen.
2020-058_Einreisestopp_Erntehelfer

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