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KOSTEN FÜR EINE PSYCHOTHERAPIE LASSEN SICH ABSETZEN

Das Trostpflaster: Solche selbst getragenen Behandlungskosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei vollständigen Selbstzahlern fordert das Finanzamt (FA) ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des medizinischen Diensts der  Krankenkassen, worin die medizinische Notwendigkeit einer
Therapie bescheinigt wird. Die Bescheinigung muss zwingend
vor Beginn der Therapie ausgestellt worden sein. Zudem muss die Therapie von einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation durchgeführt werden. Wird eine Therapie nach Ablauf der Krankenkassenzahlungen fortgesetzt, muss vor der Weiterführung ebenfalls ein Amtsarzt oder der medizinische Dienst aufgesucht werden.

Da eine Psychotherapie zur Heilung von Beschwerden, zumindest aber zur Linderung und zur Vermeidung einer Verschlimmerung der Beschwerden führt, zählt sie steuerlich zu den Krankheitskosten. Beim Abzug als außergewöhnliche Belastung zieht das FA zunächst einen individuellen Selbstbehalt ab – die sogenannte zumutbare Belastung. Diese liegt zwischen 1 und 7 % des Einkommens und richtet sich neben der Höhe der Einkünfte nach dem Familienstand und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Erst wenn die Kosten diese zumutbare Grenze überschreiten, mindern sie die Steuerlast – dann aber in unbegrenzter Höhe.

Hinweis: Die zumutbare Belastung wird bei Psychothera –
pien häufig überschritten, da die Kosten in der Regel recht
hoch sind. Zudem dürfen Steuerzahler auch die Fahrtkosten
zur Therapie mit 30 Cent pro tatsächlich gefahrenen Kilome-
ter absetzen.