Liquiditätsengpässe – KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Die Bundesregierung spannt einen weiteren Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Das Vorhaben wurde mit der beigefügten Pressemitteilung vom 06.04.2020 vorgestellt.

Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein, bei denen der Bund 100% der Kreditrisiken übernimmt. Damit fällt die Risikoprüfung seitens der Hausbanken bzw. Sparkassen weg. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre festgelegt.

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
•Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
•Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
•Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
•Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
•Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
•Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Die Abwicklung erfolgt über die Hausbanken bzw. Sparkassen.

Anhang
https___www.foerderdatenbank.de_FDB_Content_DE_Pressemitteilung

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