Corona-Überbrückungshilfe wird verlängert

Die Bundesregierung wird eine 2. Phase der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie weiterhin einstellen oder stark einschränken müssen, zur weiteren Unterstützung anbieten.

Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Weitere Informationen zum Antrag und den Fördervoraussetzungen werden demnächst unter

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

veröffentlicht.

Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

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