Corona-Hilfen im Überblick

In unseren Erläuterungen zu den Beschlüssen des Bundes und der Länder und den damit verbundenen Schließungsanordnungen hatten wir die Vermutung angestellt, dass auch die jetzt von der Schließung ab 16. Dezember 2020 betroffenen Unternehmen eine Dezemberhilfe nach dem Vorbild der bisherigen Novemberhilfe erhalten könnten.

Das unten aufgeführte aktuelle Schaubild der Corona-Hilfen des Bundesfinanzministeriums lässt allerdings mit jetzigem Kenntnisstand vermuten, dass die von den Schließungsanordnungen Betroffenen die Überbrückungshilfe III werden beantragen können. Bei der Überbrückungshilfe III werden keine Umsatzanteile sondern Fixkosten bezuschusst.

Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir berichten.

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